Günstigste Krankenzusatzversicherung Vergleich – Top Zahnversorgung
Hohe Zahnarzterstattung
In den zurückliegenden Jahren gab es wiederholt Gesundheitsreformen, die dazu geführt haben, dass für die gesetzlich Krankenversicherten bei zahnärztlichen Behandlungen und der Versorgung mit hochwertigen Zahnersatzlösungen wie Kronen, Brücken, Implantaten und Inlays die zu zahlenden Selbstbeteiligungen nach und nach gestiegen sind. Die Krankenkassen erstatten nur noch einen fixen Zuschuss, der sich am erhobenen zahnärztlichen Befund orientiert, unabhängig davon, für welche Versorgung sich der Patient letztlich entscheidet. Dieser Zuschuss ist gleich, egal ob der Patient nur eine funktionelle oder aber eine wesentlich teurere, hochästhetische Lösung möchte.
Je nach Ihrem gewählten Zahnzusatztarif können Sie den oftmals sehr teuren Eigenanteil bei größeren Zahnbehandlungen zum Teil oder in Gänze versichern. Hochwertige Zahnersatzkomponenten aus teuren Materialien, wie es bei Keramikinlays, Implantaten und Brücken der Fall ist, bekommen Sie so bezahlt. Genau wie etwaige kieferorthopädische Maßnahmen der Kiefer- oder Zahnregulierung, die auch in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden können. Den Zahnzusatztarif bietet nicht jedes Privatversicherungsunternehmen gesondert an; mitunter ist dieser nur in Kombination mit Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen erhältlich. Etliche Versicherungsgesellschaften haben aber auch den Zahnzusatztarif als eigenständiges Angebot im Leistungspaket.
Keine Kostenübernahme bei bereits begonnener Maßnahme
Beabsichtigt der Antragsteller, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, muss er damit rechnen, dass das Versicherungsunternehmen von ihm eine vorherige zahnärztliche Untersuchung erwartet. Wird dabei festgestellt, dass bereits Zähne fehlen, so kann es zu einem Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag kommen. Nicht mitversichert werden Zahnersatzmaßnahmen, mit denen bei Vertragsbeginn schon begonnen worden ist. Man muss in aller Regel mit einer achtmonatigen Übergangszeit rechnen, in welcher noch keine Erstattungsleistungen erbracht werden.